11. Gipsabbau

11.1 Einleitung

Der Schwerpunkt der folgenden Abhandlung bezieht sich auf die Tatsache, dass der Abbau von Naturgips momentan unumgänglichen ist, da er als Rohstoff in vielen Bereichen eine große Rolle spielt. Da dieser Rohstoff allerdings keine unendliche Ressource ist, muss der Verbrauch von Naturgips verringert und der entsprechende Abbau eingeschränkt werden. Im Folgenden sollen die Alternativen zu Naturgips, im Sinne von Ersatzstoffen, und die nachhaltige Nutzung erläutert werden. Weiterhin wird ausführlich auf die Folgenutzung der Steinbrüche durch den Naturschutz eingegangen. Da es nur konsequent sein kann, wenn schon ein Abbau erfolgen muss, dann nur mit der Folgenutzung Naturschutz. Um die entstandenen Schäden in Natur und Landschaft, langfristig gesehen, wieder auszugleichen.
Da sich im Südharz und insbesondere im Landkreis Nordhausen die bundesweit „qualitativ besten“ Zechsteine vorkommen, ist diese Region besonders aufgrund der Qualität und der Mächtigkeit des Sulfatgesteinhorizontes (40 bis 300 m) zu einem der wichtigsten Gewinnungsgebiete in Deutschland geworden. Heute wird der Gips in relativ wenigen großflächigen und tiefen Tagebauen gewonnen, dabei nehmen die Standorte Niedersachswerfen (Kohnstein) und Rottleberode (Alter Stolberg) mit jeweils über 200 ha Größe eine herausragende Stellung ein.
Weitere vom Abbau betroffene Gebiete in der Region befinden sich im Kohnsteingebiet mit den sich nach Westen hin anschließenden Lagerstätten Hohe Schleife, Hageborn und Hörniger Klippe (Gesamtfläche Kohnstein etwa 400 ha), am Himmelsberg mit den anschließenden Appenroder Gebieten Rüsselsee und Pfaffenteich (Gesamtgebiet ca. 140 ha), sowie im Kammerforst mit den sich nordwestlich anschließenden Ellricher Klippen und dem Hasenwinkel (Gesamtumfang etwa 400 ha).
Momentan existieren 7 Gips- und Anhydritbrüche auf der niedersächsischen Seite zwischen Ellrich und Tettenborn (Gemarkung: Walkenried, Neuhof, Tettenborn, Steina) entlang der Landesgrenze mit einer Abbaufläche von insgesamt ca. 115 ha. Die geschätzten Lagervorräte reichen bis voraussichtlich 2026 (Stand 8/1993). Betroffen sind hiervon das Mehholz, der Röseberg, der Kahle Kopf, der Pontelberg, die Juliushütte, der Trogstein, der Kranichstein, das Pfefferholz, der Sachsenstein und Tettenborn. Im Raum Ührde-Förste befinden sich schon 5 der 7 betriebenen Gips- und Anhydritbrüche. In deren Abbaugebiet fällt auch das konfliktträchtige Naturschutzgebiet Lichtenstein, in dem von Seiten der Landesbehörden sehr großflächige Abbaugenehmigungen vorliegen. (Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
Zu den abbauenden Unternehmen gehören die internationalen Unternehmen Knauf, Lafarge, Maxit und Rigips. Die Abbaufirmen Rigips GmbH und Maxit haben momentan bereits rund 500 ha genehmigte Fläche zum oberirdischen Abbau von Naturgips gesichert. Damit ist mehr als die Hälfte des insgesamt 770 ha umfassenden Gipskarstgebietes im Landkreis Osterode zum Abbau freigegeben. Bis heute ist ein Drittel der Südharzer Karstlandschaft in Steinbrüche verwandelt worden. (http://www.naturschatz.org/gips/index.html)
Somit ist erkennbar, dass durch die recht großflächigen Aussagen der geologischen Landesämter zur Rohstoffsicherung die Konflikte mit der oberflächennahen Gewinnung von Bodenschätzen langfristig angelegt sind. Da auf einem Grossteil der Flächen im Untersuchungsgebiet abbauwürdige und rohstoffwirtschaftlich zu sichernde Lagerstätten ausgewiesen sind (ROP), ist bei Verknappung der derzeitig genutzten und regionalplanerisch abgestimmten Flächen damit zu rechnen, dass weitere Gebiete, besonders für die Erweiterung bestehender Abbauflächen, in die Diskussion gebracht werden. Für das südliche Harzvorland ist eine besonders starke Konfliktintensität zu verzeichnen, da hier regelmäßig, auch unabhängig von der Rohstoffart, sehr bedeutsame Natur- und Landschaftsräume mit ihren besonderen Funktionen im Natur-, Landschafts-, Wasser- und Bodenhaushalt unmittelbar bedroht und erheblich beeinträchtigt wurden und werden (Umweltbundesamt, 1998).
Ein Beispiel für einen nachhaltigen Abbau kann der Tagebaubetrieb der Firma Knauf in Rottleberode (Thüringen) sein. Welcher im Anschluss an die Ausführungen beschrieben wird.

11.2 Verwendung von Gips

Um sich zur Einschränkung des Verbrauchs und in dessen Folge über die Einschränkung des Naturgipsabbaus zu äußern, muss man zunächst erst einmal wissen, wofür Gips überhaupt genutzt wird. So wird Gips als Rohstoff zur Herstellung von Baugipse, Estrichstoffen, Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten und Spezialgipse verwendet. Zu den Baugipsen gehören die Gipsputze, Maschinenputze und Handputze. Als Spezialgips kommt der Naturgips zur Anwendung im Modellbau aller Art, in der Zahnmedizin, Stuckprofile werden daraus gefertigt, sowie Schulkreide in Form von Modell- und Alabastermodellgips. Gießformgipse verwendet man in der keramischen Industrie zur Herstellung von Kannen, Vasen oder Sanitärartikeln. Drehformgipse benötigt man in der feinkeramischen Industrie. Aus Hart- und Hartformgipsen fertigt man Modelle oder Dachziegel, zudem verwendet man sie in der Dentalmedizin. Daneben gibt es noch Pressformgipse und Druckgussgipse, Einrichtungsgipse und orthopädische Gipse. Naturgips setzt man auch in der Landwirtschaft zur Düngemittelproduktion ein. In der Pharmazie werden daraus Tabletten und in der Kosmetik Masken gefertigt, als mildes Scheuermittel ist es in Zahncreme enthalten. Die Farbenindustrie verwendet Naturgips und auch die Lebensmittelindustrie greift darauf zurück als Backhilfsmittel.
1989 belief sich die Förderung der Abbaustellen Kohnstein und Alter Stolberg auf rund 2,6 Millionen Tonnen, davon waren 1,6 Millionen Tonnen Anhydrit und 1 Million Tonnen Gips. Über 1,7 Millionen Tonnen (entsprechen ca. 60% der damaligen DDR-Förderung) wurden allein aus dem Tagebau Kohnstein gefördert. Nach neueren Angaben liegt die Gips- und Anhydritförderung derzeit bei 1,1 Millionen Tonnen (Stand 1998). Der bundesweite Verbrauch an Gips und Anhydrit lag 1995 bei 9,3 Millionen Tonnen. Für das Jahr 2000 gab es Prognosen für den Gesamtverbrauch von 8,8 Millionen Tonnen.
Die Gipsproduktion in der Region entspricht allein 25-30% des bundesdeutschen Gipsverbrauchs. Hiervon entfallen 10-15% auf Anhydritstein (ca. 0,2 Mio. Tonnen) und 15-20% auf Gipsstein zur Spezialgipsherstellung (ca. 0,3 Mio. Tonnen). Niedersachsen nimmt dadurch eine bedeutende Stellung in der deutschen Gipsindustrie ein.
Sechs Firmen produzieren in Niedersachsen Spezialgipse entweder aus Gipsstein oder aus gelieferten Vorprodukten. Diese Firmen erzeugen rund 80% der Spezialgipse in Deutschland.
(Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

11.3 Gesetzliche Grundlagen

Im folgenden Teil zum Thema Gipsabbau soll es um die rechtliche Situation heute und in der Vergangenheit gehen.
So sind noch bis vor wenigen Jahrzehnten die oberflächennahen Bodenschätze ohne irgendeine Art von Genehmigungs- oder Anzeigepflicht gefördert worden. Es genügte, wenn privatrechtliche Voraussetzungen erfüllt waren, d.h. sich das Grundstück im Eigentum des Abbauers befand oder er einen gültigen Pachtvertrag für dieses Grundstück vorweisen konnte. Das heißt, es gab auch keinerlei Vorgaben über die Wiederherstellung der beanspruchten Flächen. Erst mit dem Inkrafttreten der Landesbauordnung im Oktober 1962 in Nordrhein-Westfalen wurden Abgrabungen anzeigepflichtig. Dabei musste die Anzeige nur bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden. Allerdings gab es weiterhin keine Verpflichtung zur Wiederherstellung der abgebauten Flächen. Um eine Genehmigung zu erhalten, musste die Anzeige formale Vorgaben einhalten. Erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen am 1. Januar 1973 waren endlich die rechtlichen Grundlagen für den Abbau und für die anschließende Rekultivierung festgelegt. Leider verhinderte die große Zahl der noch laufenden Vorhaben die zügige Umsetzung des neuen Rechts. (LNU NRW, 1990)
Aber auch dieses Gesetz konnte den Abbau von Gips nicht einschränken, da dieser Rohstoff bis auf weniges unersetzlich für die Bauwirtschaft war und noch immer ist. Nur langsam konnte sich die Einsicht durchsetzen, dass der Abbau aus Umweltgesichtspunkten eingeschränkt und auch die Folgenutzung der abgebauten Flächen langfristig festlegt werden muss. Dem trägt mittlerweile auch der Gesetzgeber Rechnung und es kam im Laufe der letzten Jahre zu verschiedenen verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen, um die nicht vermeidbaren abbaubedingten Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu begrenzen. Auf diese soll im Folgenden eingegangen werden soll.
Über die gesetzlichen Elemente Raumordnungsplan und Landschaftsentwicklungsplan aus der Raumordnung und Regionalplanung sollen Vorrangflächen für den Abbau ausgewiesen werden, unter der Prämisse ausgewogene wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Verhältnisse zu entwickeln und zu sichern. In diesem Zusammenhang fordert das Raumordnungsgesetz für die Gewinnung von Rohstoffvorkommen eine möglichst sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter (besonders Wasser, Grund und Boden). Im Rahmen der Regionalpläne sollen dann diese eher sehr allgemein gehaltenen Rahmenbedingungen präzisiert und in diesem Sinne „Vorrangflächen“, „Vorbehaltsflächen“ bzw. „bedeutsame Bereiche“ ausgewiesen werden (Schulmeister, A.-R., 1998).
Im Zuge der Neufassung des Raumordnungsgesetzes (ROG in der Fassung von 1993) wurden die Raumordnungsverfahren einheitlich in allen Bundesländer eingeführt, um dem zentralen Anliegen nachzukommen, alle öffentlichen Planungsträger an der Raumplanung zu beteiligen. Somit sind seit 1993 Vorhaben mit einer Gesamtfläche größer als 10 ha und Vorhaben, bei deren Herstellung, eine Umgestaltung oder die Beseitigung eines Gewässers verbunden ist, oder Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind, von einem Raumordnungsverfahren betroffen (Schulmeister, A.-R., 1998, 9). Durch Inkrafttreten des neuen ROG im Jahr 1993 konnten die Raumordnungsverfahren zu einer Planungsgrundlage für die mittelfristige Rohstoffsicherung unter der besonderen Berücksichtigung umweltrelevanter Aussagen werden.
Zum Bergrecht (BBergG in der Fassung von 1992). Dieses Gesetz kann je nach Art des Rohstoffs bzw. seiner unter- oder übertägigen Gewinnung im Rahmen der Abbaugenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen. Allerdings sind mit dem Bergrecht hauptsächlich die Belange der Erschließung von Rohstoffen bzw. der Arbeitsschutz der Beschäftigten in der abbaubetreibenden Industrie gesetzlich geregelt und dementsprechend sind die bergrechtlichen Vorschriften in bezug auf die umweltrelevanten Planungselemente insbesondere der Folgenutzung eher sehr allgemein gehalten. Auf ein Genehmigungsverfahren nach Bergrecht soll im Teil Abbau (Kap. 11.4.) eingegangen werden.
Durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG von 1987 in der Fassung von 1993) sind die folgenden Grundsätze zum Naturschutz und zur Landschaftspflege verankert. Im § 2 BNatSchG ist festgelegt, dass die Vernichtung wertvoller Landschaftsteile oder Landschaftsbestandteile im Zuge des Abbaus und dauerhafte Schäden des Naturhaushaltes zu vermeiden sind. Sofern doch unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Gewinnung von Bodenschätzen auftreten, sind diese durch Rekultivierung oder naturnahe Gestaltung auszugleichen. Mit dem § 8 Abs. 2 BNatSchG wird der Verursacher eines unvermeidbaren Eingriffs in Natur und Landschaft zum Ausgleich verpflichtet.
Durch diese Grundsätze hat der Gesetzgeber eine ganz klare Priorität bei den Planungs- und Entscheidungsprozessen festgelegt, wobei die Möglichkeit einer Eingriffsvermeidung an erster Stelle steht. Sollte dies nicht der Fall sein, schreibt der Gesetzgeber erst die „Rekultivierung“ und dann die „naturnahe Gestaltung“ der betroffenen Fläche in genau dieser Reihenfolge vor.
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, in der Fassung von 1990) ist es die Aufgabe einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) systematische Wechselwirkungen zu ermitteln und zu bewerten, dabei sollen die Folgen raumrelevanter Planungsvorhaben auf die gesetzlich festgeschriebenen Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) aufgezeigt werden. Im Hinblick auf ein Tagebauvorhaben bedeutet das, dass neben den Auswirkungen des Vorhabens auch die bereits im Planungsraum bestehenden, anderweitigen Umweltbelastungen mit in die UVP aufgenommen werden, aber auch die über den Rohstoffabbau hinausgehenden Maßnahmen (Transport, Aufbereitung und Weiterverarbeitung sowie Folgenutzung) werden mit in die Gesamtbewertung einbezogen. (Schulmeister, A.-R., 1998)
Mit der Gewinnung, dem Transport, der Auf- und Weiterverarbeitung oberflächennaher Rohstoffe sind auch Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen oder Lärmbelästigungen verbunden, hier greift das Immissionsschutzrecht (BImSchG in der Fassung von 1990). So unterliegen Steinbrüche, in denen Sprengstoffe oder Flammstrahler verwendet werden, und in denen sich Anlagen zum Mahlen oder Klassieren von Gesteinen befinden, einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, in dessen Rahmen auch andere fachrechtliche Fragen abgehandelt werden, wie die naturschutzrechtlichen.
Daneben gibt es auch noch verschiede weitere Bestimmungen wie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG 1957 in der Fassung von 1992), das Bundeswaldgesetz (BWaldG 1975 in der Fassung von 1984), das Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung von 1994) bzw. die Landesbauordnung. Unter diese Bestimmungen fällt auch die seit 1992 geltende europäische „FFH-Richtlinie“, die Richtlinie 92/43/EWG.

11.4 Abbau

Im Folgenden soll nun auf den eigentlichen Abbau, die dafür notwendigen Genehmigungsverfahren, das Abbauverfahren und die dadurch entstehenden Teillebensräume, sowie auf Auswirkungen auf seine Umgebung, mit besonderem Augenmerk auf die Vegetation, eingegangen werden.

11.4.1 Genehmigungsverfahren
Anhand des Beispiels des Gipstagebaus der Firma Knauf in Rottleberode (Thüringen) wird nun der Ablauf des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens beschrieben. Vor Beginn des Abbaus von Naturgips muss von der Abbaufirma ein Rahmenbetriebsplan erstellt werden, der die Vorgehensweise des Abbaus, also den Zeitraum, die Menge, die Fläche, die Eingriffe in Natur und Landschaft und die nachfolgende Renaturierung festlegt.
Der Rahmenbetriebsplan bildet die Grundlage für die folgenden Hauptbetriebspläne, darin wird die Folgenutzung des Bergwerkes festgelegt. Diese haben eine Laufzeit von 2 Jahren, die dafür notwendige Planungsphase umfasst 1-1,5 Jahre. Verfahrensführend ist hier das Bergamt, welches ständig Absprachen mit den betroffenen Behörden hält. Vor einer Genehmigungserteilung muss das Einvernehmen der betroffenen Behörden, z.B. der Wasserbehörde, eingeholt werden. Mit der Genehmigung wird die Abbaufirma verpflichtet die vorgenommenen Eingriffe im Anschluss auszugleichen.

11.4.2 Abbauverfahren
In dem nun folgenden Abschnitt wird beschrieben, wie sich die Abfolge des Abbaubetriebs beginnend mit den Voruntersuchungen, Abbautechniken bis hin zur Wiederherrichtung vollzieht.
Aufgrund seiner hohen Löslichkeit in der Erdkruste kommt Gips nur verhältnismäßig selten in großen Mengen vor. So findet vor dem Abbau eine gründliche geologische Untersuchung des Abbaugebietes statt, dabei werden geologische Geländekartierungen und Untersuchungsbohrungen vorgenommen. Nachdem die Lagerstätte so gewissenhaft bestimmt wurde, bestimmt man die aktuellen Nutzungsverhältnisse durch Luftbildaufnahmen und Geländeaufnahmen, dazu gehört auch die Klärung der Oberflächeneigentumsverhältnisse.
Biotope und ökologisch wertvolle Bereiche, die auf den vorgesehenen Abbauflächen vorhandeen sind, müssen bei den Voruntersuchungen, mit berücksichtigt werden. Hier muss eingeschätzt werden, inwieweit sie von den späteren Eingriffsmaßnahmen betroffen und somit beeinträchtigt sind. Diese Beeinträchtigungen werden noch vor Beginn der Abbauaktivitäten im landschaftspflegerischen Begleitplan erfasst und versucht in Form von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu minimieren bzw. auszugleichen. Diese bilden dann die Grundlage für die gesamte Abbauplanung. Somit orientiert sich der Abbau weitestgehend an einem bereits konzipierten Endzustand der Folgenutzung.
Nachdem die Prüfung und Genehmigung der Abbau- und Wiederherrichtungsplanung erfolgt ist, beginnt die Gewinnung des Gipsgesteins. Dieses Verfahren gliedert sich in vier Schritte: Abraumbeseitigung, Bohren und Sprengen, Laden und Abtransport und als letztes die Wiederherstellung der abgebauten Flächen.
Im Schritt Abraumbeseitigung wird als erstes der Bodenhorizont und der nicht verwertbare Abraum über der Lagerstätte mit geeignetem Gerät abgetragen. Meist wird dieser Abraum nach Beendigung des Abbaus wieder in die Grube verfüllt, aus diesem Grund wird er auf getrennten Halden gelagert.
Nach der Freilegung wird das Gipsgesteins mechanisch bzw. mittels Sprengstoff gelöst. Dabei sind es vor allem zwei Einflussgrößen, welche die heutige Abbautechnik bestimmen. Dies sind zum einen die sicherheitstechnischen Vorschriften und Erwägungen, zum anderen die Abbautechnik (Sprengtechnik) und die Verwendung des abgebauten Materials.
Seit 1950 hat sich die Abbautechnik stark verändert. Früher orientierte sich der Einsatz von Sprengstoffen an Spalten und Klüften, die im Gestein vorhanden waren, dies prägte auch das Aussehen der Bruchwand. Diese war entsprechend den damaligen Unfallverhütungsvorschriften auf weniger als 60° abgeböscht. Desweiteren wies sie immer wieder Absätze auf, die durch Kesselschüsse entstanden waren und dann als Standplatz innerhalb der Bruchwand dienten. Seit Mitte der 50er Jahre verbreitete sich die Großbohrlochsprengung. Bei dieser Sprengungsart werden parallel zur Abbruchkante Bohrlöcher in den Fels getrieben, in die dann Sprengstoff verfüllt wird. Allerdings erfordert diese Abbauweise eine sorgfältige Abbauplanung und eine Unterteilung der Abbauwand mittels Sohlen bzw. Bermen. Während der Abstand der Sohlen zueinander in den Anfängen des Großbohrlochverfahrens bis zu 50 m betrug, verringerte sich die Höhendifferenz bis heute aus Gründen der Betriebssicherheit und der Wirtschaftlichkeit teilweise auf 12 m. Im Gegensatz zum Kesselschiessen können die Bruchwände steiler gestellt werden, dadurch sind die Abbruchwände heute einheitlicher und weniger stark gegliedert. Der weitere Ablauf wird durch die innerbetriebliche Situation bestimmt; in der Regel nehmen dann Bagger oder Schaufellader das lose Gestein („Haufwerk“) auf, verladen es auf Großlastwagen bzw. Muldenkipper, die es zu einer Brecheranlage transportieren. Meist wird danach das Material klassiert, das heißt, nach Größenklassen sortiert, bzw. je nach Verwendungszweck weiterverarbeitet (z.B. gemahlen). Die eventuell wechselnde Qualität des Ausgangsgesteins kann über die Aufarbeitung weitestgehend aufgefangen werden. In der Phase der Wiederherstellung kommt es zum Wiederauffüllen des Abbauholraumes, dies kann in Teilbereichen auch schon während des noch andauernden Betriebs erfolgen. Mit geeigneten Maschinen wird die von der Planung vorgesehene Oberflächenform gestaltet. Weiterhin wird die für die Rekultivierung vorgesehene Fläche mit einer Schicht aus Mutterboden abgedeckt.
Wichtig für das abbauende Unternehmen ist auch die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, die auch Aussagen zum Abstand zu verschiedenen Objekten in der Umgebung beinhalten. So sind zur nächstliegenden Bebauung aus sprengtechnischen Gründen 300 m einzuhalten, weiterhin muss der Abstand zwischen Bruchwand und benachbarten Grundstücken und Nutzungen 5 m (zu Nachbargrundstücken), 10 m (zu Flurwegen, Waldrändern und Hecken) bzw. 20 m (zu Straßen) betragen (StMLU/ANL, 1995).

11.4.3 Gestaltungsform der Steinbrüche
Die Gestalt der Steinbrüche ist geprägt von der Landschaftseinheit in der sie sich befinden, von der Art des Gesteins sowie der Gewinnung des Gesteinmaterials. In den folgenden Ausführungen soll die Einordnung von Gipssteinbrüchen in die Ordnung der Steinbrüche erfolgen, weiterhin sollen die Gestalt von Gipsbrüchen und die am häufigsten angewendete Gewinnungsart von Gips erläutert werden.
Steinbrüche werden nach der Art des in ihnen gewonnenen Materials und dessen Verwendungszweck charakterisiert. Dabei unterscheidet man in Natursteinbrüche, Naturwerksteinbrüche, Brüche für die Gewinnung technischer Grundstoffe und Brüche für Materialien mit anderen Verwendungszwecken. Der Abbau von Gips erfolgt in den Brüchen für die Gewinnung technischer Grundstoffe, dass heißt, hier werden Materialien gewonnen, welche wichtige Grundstoffe für eine Reihe von technischen Verarbeitungsprozessen liefern. Bei Brüchen, in denen Massenrohstoffe gewonnen werden, kommt es nicht darauf an, möglichst große Blöcke zu gewinnen, denn fast jede Materialgröße kann einer Verwendung zugeführt werden. So existieren in Schotterbrüchen z.B. spezielle Brecher- und Sortieranlagen, die diesen Vorgang heute zum Teil vollautomatisch durchführen können. Sind die abzubauenden Rohstoffe für eine bestimmte Verwendung (Düngergrundstoff, Zement) vorgesehen, ist sogar ein Mahlen der Grundstoffe notwendig, so dass hier nur geringe Anforderungen an die Gewinnungsgröße des Ausgangsmaterials gestellt werden. Dadurch dass ein weites Spektrum an Gesteinsgrößen genutzt werden kann, fällt wesentlich weniger Abraum an. (StMLU/ANL, 1995)
Durch diese geringen Anforderungen an die Gewinnungsgröße des Materials kann der Abbau (durch entsprechende Abbautechniken, z.B. Sprengen) ohne weiteres viel „raumgreifender“ gestaltet werden als bei der Werksteingewinnung. Aus diesem Grund sind die Brüche meist größer und einheitlicher strukturiert als solche, in denen Werksteine gewonnen werden. Die Wände sind meist ungegliedert und abbaubedingte kleine Simse fehlen. Dagegen sind die Bermen (beim Abbau entstandene Felssimse) meist breit genug, um den Werksverkehr aufzunehmen.
Ein weiteres Strukturmerkmal dieser Steinbrüche ist ihre Kesselform. Diese ist überall da vorherrschend, wo natürlicherweise keine Anschnitte der abzubauenden Gesteinsschichten beispielsweise durch ein Fluss-/Tal existieren. Ein Vorteil der kesselförmigen Steinbrüche für die spätere Besiedlung durch Pflanzen ist ihre große Variationsbreite an kleinklimatisch unterschiedlichen Standorten, da es durch den kesselförmigen Abbau sowohl zu süd- als auch nordexponierte Teilbereichen kommt.
 
Abb. 57: Kesselförmiger Steinbruch (Vollhohlform) (schematischer Schnitt)
(STMLU/ANL, 1995; S. 16)

Kesselförmige Steinbrüche können meist erst aus unmittelbarer Nähe wahrgenommen werden. Aufgrund ihrer geologischen Entstehung sind die Gipslagerstätten meist nur geringmächtig, dies führt zu geringen Abbautiefen, die sich wiederum sehr flächenintensiv auswirken.

11.4.4 Teillebensräume
Abbaustellen weisen meist ein ausgeprägtes Mosaik an unterschiedlichen Standortbedingungen auf, die durch Unterschiede im Wasserhaushalt, bei der Nährstoffverfügbarkeit, beim Lichtgenuss und bei der Temperatur gekennzeichnet sind, die durch das Tagebaurelief hervorgerufen werden. So können vielfältige Lebensräume entstehen. Diese wiederum ermöglichen aufgrund der vielfältigen Bedingungen sehr unterschiedlichen Pflanzengesellschaften einen Lebensraum.
Als erstes soll nun etwas zu den Standortverhältnissen Klima und Nährstoffverhältnisse gesagt werden, die entscheidend zur Qualität der Lebensräume beitragen.
Das Klima in den Abbauflächen weicht stark von dem der Umgebung ab. Dafür sind die folgenden Faktoren verantwortlich:

  • Neigung (Inklination) der Abbauwände,
  • Ausrichtung (Exposition) der Abgrabung oder einzelner Wände,
  • Lage im Gelände und die Windexposition,
  • Vorhandensein von Wasserflächen,
  • Verhältnis von Grundfläche zu Randhöhe,
  • Wärmeleitfähigkeit des anstehenden Gesteins.


Neben dem Gesamtklima in der Abbaustelle können auch einzelne Teillebensräume ein eigenes, spezifisches Klima entwickeln. So wärmen sich die Felswände schnell auf und haben eine sehr spezifische Temperaturleitfähigkeit. Je größer die Dichte des Felsmaterials ist, umso höher sind die Wärmeströme. An einem südexponierten, steilen Hang können so sehr hohe Temperaturunterschiede gegenüber den flachen Standorten auftreten. Die vorhandenen Wasserflächen in den Abbaustellen haben die schwächsten Temperaturtagesgänge und wirken daher langfristig ausgleichend. Die Verdunstung dauerhafter Seen kann Auslöser für die Ansiedlung hygrophiler (feuchteliebender) Pflanzengesellschaften sein. Dies können vor allem Moose und Farne in den schattenseitigen Bereichen sein. Die Abraumhalden besitzen ein extremes Mikroklima. Da an solchen Standorten die Ein- und Ausstrahlung an der Oberfläche beinahe ungehindert erfolgt. So kommt es tagsüber zu einer enormen Aufheizung durch Sonneneinstrahlung und zu extremer Abkühlung in der Nacht. Halden in südexponierten Lagen können sich im Sommer am Tage auf Temperaturen bis über 60°C aufheizen. In der Nacht sinkt die Temperatur auf 15°C ab (Gilcher/Bruns, 1999).
 
Abb. 58:
Teillebensräume des Steinbruchs
sowie weitere Ausstattungselemente (schematisch)
(STMLU/ANL, 1995; S. 17)

Die Nährstoffverhältnisse sind aufgrund des fehlenden pflanzenverfügbaren Stickstoffs auf den Locker- und Festgesteinen eher sehr gering. Stickstoff gelangt auf natürlichem Weg über Einwehung und Niederschläge oder durch Anreicherung mit Hilfe von stickstoffoxidierender Pflanzen im Verlauf der natürlichen Sukzession und Bodenbildung in die Abgrabungsstelle (Gilcher/Bruns, 1999)
Das Ausgangsgestein bildet durch seine Lagerung und seinen chemischen und physikalischen Eigenschaften ein wesentliches Merkmal der Steinbrüche und ihrer folgenden Teillebensräume. So verändern Gipsstandorte je nach Witterung ihre Bodensubstanz. Da Gips bei Austrocknung stark schrumpfen und bei Nässe quellen kann, entwickeln sich abwechselnd Schwundrisse und staunasse Bereiche. Die Quellung und Schrumpfung führt zu einer starken mechanischen Beanspruchung der Wurzeln.
 
Abb. 60:
Steinbruch Kranichstein bei Bad Sachsa
(http://www.naturschatz.org/)
Abb. 61:
Steinbruch Lichtenstein bei Osterode http://www.naturschatz.org/gips/index.html

Die entstehenden Teillebensräume der Steinbrüche sind abhängig von der Entstehung und der Entwicklung der Lagerstätte. Hier sollen die durch den Abbau entstehenden Teillebensräume hinsichtlich ihrer Entstehung und speziellen Vegetation beschrieben werden. Als typische Lebensräume in Gipssteinbrüchen gelten die Hänge der Abraumhalden, die Gipsböschungen und -steilwände, die Steinbruchsohlen und die Rohbodenstandorte auf denen der Oberboden entfernt wurde, ohne das ein Abbau erfolgte.
 
Auf den frisch aufgelassenen Standorten der stärker kalk- und gipshaltigen Hänge der Abraumhalden im Norden, finden sich Artengesellschaften verschiedener Ruderal- und Pioniergesellschaften. Dagegen treten Arten der Halbtrockenrasen und Glatthaferwiesen eher auf trocknerem Untergrund hinzu. Auf anderen Standorten, mit Untergründen die nicht näher beschrieben sind, mischen sich Laubwald-, Waldrandgebüsch- und Waldlichtungsarten ein. Auf älteren Standorten ist zu beobachten, dass der Bewuchs mit Sand-Birke (Betula pendula), Sal-Weide (Salix caprea) und Purpur-Weide (Salix purpurea) zu einer Verbuschung neigt.
Die jüngeren nordexponierten Gipsböschungen und -steilwände weisen noch keine, bis wenig Vegetation auf. Feuchte und nitrophile Standorte werden durch die Eseldistel (Onopordion) und den Honigklee (Dauco-Melilotion) besiedelt, daneben treten Arten der Halbschattsäume (Aegopodion) und auf stickstoffärmeren Bereichen Arten der Halbtrockenrasen auf.

Abb. 62:
Osterode a.H. Steilhänge der Pipinsburg (Schulmeister, 1998; S. 77)

Eine besondere Art auf vernässten Untergründen ist der Huflattich (Tussilago farfare). Wenn bei diesen Standorten das Grundwasser hoch ansteht treten Arten der gedüngten Frischwiesen (Arrhenatheretalia) hinzu. Wird die Fläche entkelkt kann sich die Art Rundblättriges Wintergrün (Pyrola rotundifolia) ansiedeln. Der Übergang zu den Gipsböschungen wird durch die Reliktrasen mit Kalk-Blaugras (Sesleria varia) gebildet.
Standorte, auf denen der Oberboden entfernt wurde (Rohbodenstandorte), werden schnell von Arten der umliegenden Wälder und verwandten Arten wiederbesiedelt.
(LFU BW, 1992)

11.4.5 Auswirkungen auf die Vegetation
Durch den Abbau werden sehr wertvolle Biotope gefährdet. Da die Gefährdung jedoch nicht nur von der unmittelbaren Vernichtung ausgeht, sollen hier weitere Auswirkungen aufgezeigt werden. So treten neben den direkten Beeinträchtigungen durch den Verlust von Biotopen auch indirekte Beeinträchtigungen des Abbaubetriebs (Stäube, Lärm oder Abwasser) hinzu. Am gravierendesten wirken sich dabei die Staubablagerungen auf Pflanzen und Pflanzenteilen aus. So kann es zu einer verminderten Vitalität der Pflanzen kommen oder zu einem Abfall der Attraktivität als Futterpflanzen für z.B. Schmetterlingsraupen.
Weiter Auswirkungen können sein:

  • Verringerung des Lebensraumes oder potentiellen Lebensraumes durch Verkleinerung der zur Verfügung stehenden Fläche im Zuge des Abbaus,
  • Zerstörte Trittsteinbiotopen führen zur Unterbrechung funktioneller Beziehungen zwischen Teilflächen, die entweder im räumlichen (als Biotopverbundelemente) oder zeitlichen Kontext (Teilhabitate, Sommerlebensräume u.ä.) eine Bedeutung für die Vernetzung haben,
  • Steinbruch als Hindernis kann zu einer Verinselung von Biotopen führen,
  • Zerschneidung von Biotopen (Isolierung von Teilpopulationen und Teilflächen) durch Straßenneu- oder –ausbauten, die für den Steinbruchbetrieb nötig werden,
  • „Veränderung der Faktoren Interzeption (ein Teil des Niederschlagwassers wird von der Baum-, Strauch- und Krautschicht abgefangen, verdunstet dort und dringt nicht in den Boden ein), Transpiration (aktive Abgabe von Wasserdampf an die Luft durch die Pflanzen) und Retention (Rückhaltung des Niederschlagswassers im Boden). Dies ist gleichbedeutend mit einer Veränderung des Wasserhaushalts. Diese kann sich nicht nur auf der direkten Steinbruchfläche auswirken, sondern auch angrenzende Flächen betreffen. Insbesondere dann, wenn der Steinbruch auf einer Kuppe oder am Hang liegt. Die unterhalb liegenden Flächen werden vom Hangwasserstrom abgeschnitten.
  • Erhöhter Niederschlagsabfluss innerhalb kürzerer Zeit, der zum nächsten Vorfluter abgepumpt oder abgeleitet werden muss,
  • Veränderung des Geländeklimas auf der Abgrabungsfläche. Dabei sind sowohl Temperatur als auch Luftfeuchtigkeit betroffen, wobei die Exposition des Steinbruchs eine entscheidende Rolle spielt. In mehr oder minder starkem Maße werden sich die Temperaturextreme verstärken und die durchschnittliche Luftfeuchtigkeit wird sinken“ (StMLU/ANL, 1995, S. 90).

11.4.6 Alternativen
Aufgrund der momentan noch fehlenden Alternativen zu Naturgips ist der Abbau noch unumgänglich. Für die Zukunft wird es wichtig vergleichbare Materialien zu Naturgips zu finden und zu entwickeln. Bis dahin sollte der Abbau soweit eingeschränkt werden und besonders umweltschonned erfolgen, um die wertvollen Gipsvorkommmen zu schützen und zu erhalten. Bis dahin sollen die hier aufgezeigten Möglichkeiten eines sparsamen Umgangs mit Naturgips und die Folgenutzung Naturschutz eine mögliche Leitidee zum Abbau bilden. Weiterhin soll auch auf die aktuellen Gips-Ersatzstoffe eingegangen werden.

11.4.7 Maßnahmen zur nachhaltigen Gipsgewinnung
Verschiedene Gründe machen eine verstärkte Substitution der natürlichen Gipsressourcen in der Zukunft unumgänglich. Somit erfordern insbesondere die Endlichkeit der heimischen Lagerstättenvorkommen sowie die Notwendigkeit der Vermeidung der erheblichen Eingriffe durch die Tagebaue (im Sinne von Landschaftserhaltung und Umweltvorsorge) eine Substitution, um zu einem nachhaltigen Handeln zu gelangen. Dementsprechend sind bisher verschiedene Substitutionsmöglichkeiten diskutiert worden, welche zum Teil bereits auch praktiziert werden, so:
  • Bedarfsdeckung an Gipsmassenprodukten aus Sekundärgipsen der Rauchgasentschwefelung (REA-Gips) und der chemischen Industrie,
  • Rückgewinnung und Wiederaufbereitung von Gips im Baustoffrecycling,
  • Substitution von Gips durch andere Rohstoffe wie Holz, Lehm, Kalk u.a.,
  • umweltverträgliche, d.h. extensive Gewinnung und Verarbeitung von Naturgips für ausschließlich nicht substituierbare Verwendungsformen.
Allerdings wird die Nachhaltigkeitsdiskussion auf den übergeordneten Ebenen nur zögerlich begonnen. Dies liegt zum einen an dem schwierigen Problem der Nicht-Erneuerbarkeit der nutzbaren Rohstoff-Ressourcen, und zum anderen an den nicht vermeidbaren Eingriffen, die in aller Regel mit der Gewinnung einhergehen und die auch mittels Rekultivierung und Renaturierung möglicherweise gleichwertig, aber immer nur andersartig ausgeglichen werden können. Daher sollte die Rohstoffgewinnung von Gips immer bedarfsgerecht, sparsam, haushälterisch, qualitätsangemessen erfolgen. Dies schließt auch die Suche nach umweltverträglichen und qualitativ vergleichbaren alternativen Baustoffen, im wichtigsten Verwendungsbereich mit ein. Je nach Verwendungszweck ist die Wiederverwendung recycelter Baustoffe oder aber die Nutzung nachwachsender Baustoffe (z.B. einheimischen Holz) in Betracht zu ziehen. Daher ist der Nachhaltigkeitsgedanke am ehesten in der Diskussion um das Erreichen einer Kreislaufwirtschaft zu finden. Allerdings ist eine ausreichende Bedarfsdeckung ohne Inanspruchnahme von Primärrohstoffen allein über einen Materialkreislauf nicht realistisch. Somit hat der Ausschuss des Deutschen Bundestages für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zum Thema „neue Werkstoffe“ (Umweltbundesamt, 1998) im Hinblick auf die Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in der Rohstoffpolitik folgende generelle stoffpolitische Zielsetzungen formuliert:
  • „Verringerung des Rohstoffeinsatzes,
  • Verminderung des Stoffeinsatzes pro Produkt,
  • Verminderung des Energieeinsatzes,
  • Verlangsamung des Stoffflusses durch Erhöhung der Lebensdauer von Produkten,
  • Einsatz von Sekundärrohstoffen und nachwachsenden Rohstoffen,
  • Begrenzung der Stoffvielfalt in komplex aufgebauten Produkten,
  • Erhöhung der Wieder- und Weiterverwendbarkeit von Produkten,
  • Erhöhung der Transparenz hinsichtlich des Stoffeinsatzes und der Stoffströme“.
Nachhaltigkeit in der Rohstoffgewinnung heißt somit, durch Beeinflussung des rohstoffspezifischen Stoffkreislaufes und der Entwicklung von umweltverträglichen Alternativen den Bedarf an Rohstoffen, deren Gewinnung mit starken Umweltbeeinträchtigungen einhergeht, zu verringern. Weiterhin sollte es darum gehen, die nicht vermeidbaren Eingriffe zur Rohstoffgewinnung so vorzunehmen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des betroffenen Landschaftsbereichs vermieden werden kann. Dieses Ziel verfolgen schon heute eine Reihe von regionalen und kommunalen Planungsansätzen zur räumlichen Steuerung der Gewinnungstätigkeit (Abbaurahmenplanung), darüber hinaus wird bereits seit Jahrzehnten die Eingriffsregelung mit Hilfe der Rekultivierungs- und Renaturierungsplanung mit Erfolg umgesetzt.
Daraus hat das Umweltbundesamt 1998 folgende Vorgaben für die Nutzung der Ressource Gips abgeleitet:
  • „Verknappung des Flächenangebots für Gipsabbau, z.B. durch entsprechende Festlegungen in der räumlichen Gesamtplanung. Hierdurch würden die gipsgewinnende und –verarbeitende Industrie sowie die Bauwirtschaft veranlasst werden, die Diskussion um Substitutionsmöglichkeiten weiterhin konstruktiv voranzubringen,
  • Ausweisung der Naturschutzkernzonen (geplante Totalreservate) sowie weiterer schutzbedürftigen Biotope als „Tabuflächen“. Ausnahme, dass kurz- und mittelfristig regenerierbare Biotope dann durch Gipsabbau beansprucht werden dürfen, wenn vorab in räumlicher Benachbarung funktionsfähige Ersatzbiotope vergleichbarer Größe und Qualität durch den Nutzer geschaffen worden sind („Ökokonto“),
  • Förderung von alternativen Baustoffen,
  • Intensivierung der Ersatzstoff-Forschung,
  • Aktionen zur Stärkung des Bewusstseins für ökologisches Bauen im Bereich der Architektur und des Bauingenieurwesens (Öffentlichkeitsarbeit),
  • Prüfung räumlich-zeitlicher Steuerungsmöglichkeiten: So kann zum Beispiel ein regionales Gesamtkonzept zur Verringerung des Gipsabbaus (Gipsabbaurahmenkonzeption) vor dem Hintergrund der Endlichkeit der Ressource, der Hochwertigkeit des Rohstoffs und der Substituierbarkeit des Baustoffes Gips durch REA-Gipse, die zur Deckung des verbleibenden Bedarfs an Naturgips erforderliche Abbautätigkeit räumlich konzentrieren und andere Bereiche auf lange Sicht vom Abbau freihalten,
  • Die Umweltbeeinträchtigungen aus bestehendem Abbau können minimiert werden, wenn der Weiterbetrieb so modifiziert wird, dass eine den regionalen Naturschutzzielen entsprechende Renaturierung und Einbindung in das Landschaftsbild möglichst bald (abschnittsweise) erfolgt,
  • „Ökoaudit“ bzw. mit Gütesiegel versehener „umweltschonend abgebauter Gips / REA-Gips“ könnte im Kontext einer insgesamt flächensparenden, substitutorientierten Langfristigkeitsstrategie zwischenzeitlich zu bewussterem Umgang mit diesem nicht erneuerbaren Rohstoff / Naturgut und seiner Fertigungsprodukte führen“.

11.4.8 Ersatz von Naturgips durch alternative Produkte, technisch regenerierbare Rohstoffe und Recycling aus Baustoffen
Ersetzt werden kann der Naturgips auf verschiedene Art und Weise. Hier soll auf die technischen Gipse, auf Ersatzbaustoffe und auf Baustoffrecycling eingegangen werden.

11.4.8.1 Technische Gipse
Einer der größten Vertreter der technischen Gipse ist der bei der Rauchgasentschwefelung der Braun- und Steinkohlekraftwerke anfallende Gips (REA-Gips). Hier werden die Gase durch Eindüsen von Kalkstein- und/oder Branntkalk- Suspensionen entschwefelt.

Abb.: 63 Chemische Prozesse in der Rauchgasentschwefelung
mittels Kalkwaschverfahren (NLfÖ, 1997, 23)

Dieses „Kalkwaschverfahren” wird bei ungefähr 95 Prozent (Stand 1997) der Kraftwerksanlagen zur Entschwefelung der Rauchgase angewendet. Seit dem 1. Juli 1988, mit Inkrafttreten der Großfeuerungsanlagen-Verordnung (13. BImSchG), dürfen Feuerungsanlagen mit mehr als 300 MW nicht mehr als 400 Milligramm Schwefeldioxid pro Kubikmeter Abgas emittieren. Zusätzlich muss ein Entschwefelungsgrad von 85 Prozent der mit Steinkohle oder Braunkohle befeuerten Großkraftwerke durch das Kalkwaschverfahren erreicht werden (Ergebnisprotokoll des Gesprächs zwischen Öko-Institut und Bundesverband der Gips- und Gipsbaupalettenindustrie am 19. März 1997). Bei diesem Entschwefelungsverfahren entsteht als Endprodukt Calciumsulfat-Dihydrat mit rund zehn Prozent Restfeuchte. Das als REA-Gips bezeichnete Produkt fällt, je nach eingesetztem Absorptionsmittel und spezifischen Randbedingungen der Rauchgasentschwefelung, in verschiedenen Farben an (weiß, grau, braun). Die Menge des REA-Gips-Anfalls in den einzelnen Kraftwerken hängt von der Höhe der Stromproduktion, dem Heizwert und dem Schwefelgehalt der eingesetzten Kohle und vom Abscheidungsgrad der Entschwefelungsanlagen ab.
 
Bruttostromerzeugung [TWH]REA- Gipsanfall (rechnerisch) [1.000 t]
Steinkohle ABL1532.902
Braunkohle ABL862.228
Steinkohle NBL242
Braunkohle NBL671.731
Gesamt3086.902
1 TWH = 1 Milliarde Kilowattstunde (kWh)

Tab. 1: Bruttostromerzeugung und rechnerischer REA- Gipsanfall nach Art der eingesetzten Energieträger und nach neuen und alten Bundesländern 1992 (ABL: Alte Bundesländer; NBL neue Bundesländer)

    Abb. 64: REA- Gipsanfall in der BRD: Vergleich des tatsächlichen Anfalls mit den Berechnungen des Öko- Institutes e.V. (NLfÖ, 1997, 24)
REA-Gips kann annähernd gleichwertig wie Naturgips verwendet werden, somit können REA-Gipse Gipsstein und Beta- und Gama-Halbhydrat Anhydrit ersetzten. In der Gipsindustrie können sie zur Produktion von Gipskartonplatten, Gipswandbauplatten und Putzgips verwendet werden. In der Zementindustrie kommen sie als Erstarrungsregler zur Anwendung.
REA-Gips hat einen sehr hohen Reinheitsgrad von ca. 98 Prozent. Ein Unterschied zwischen REA-Gips und Naturgips ist die wesentlich feinere Körnung des technischen Produktes (HELMS et al. 1995). Nach GUTBERLET (1983) ist “Rauchgasgips von seinem Reinheitsgrad her mit den besten Naturgipsen vergleichbar”, ein Unterschied besteht nur in der höheren Feinteiligkeit und der anderen Kristallform. Daher wird er in der Bauindustrie wegen seiner geringeren Stabilität gegenüber dem Naturgips abgelehnt. Aus gesundheitlicher Sicht bestehen keine Bedenken, da „die Unterschiede zwischen Naturgips und REA-Gips in der chemischen Zusammensetzung und im Gehalt an Spurenelementen aus gesundheitlicher Sicht unerheblich sind” (BECKERT et al. 1989).
Bei der Entschwefelung der Rauchgase, fallen pro Tonne Kalk 1,6 Tonnen REA–Gips aus. 1991 wurden für ca. 3,5 Millionen Tonnen REA–Gips aus der Entschwefelung von Rauchgas rund 2,2 Millionen Tonnen Kalk in der BRD verbraucht. Allerdings bestehen beim Kalkabbau ähnliche Zielkonflikte zwischen Natur und Landschaftsschutz wie beim Gipsabbau. (NLfÖ, 1997)
Nach Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA); fielen im Jahr 2000 in der BRD insgesamt 7,1 Millionen Tonnen REA-Gipse in der BRD an. Zieht man die darin noch enthaltene Restfeuchte von maximal 10 Prozent ab, so verbleiben 6,4 Millionen Tonnen REA-Gipse als Mindestaufkommen. Das UBA bestätigte die Aussagen der VEAG (Vereinigte Energiewerke AG) das allein im Jahr 2000 mehr als 1 Millionen Tonnen dieser REA-Gipse nicht verkauft werden konnten und deponiert werden mussten. Alle Massen-Gipsprodukte (Putze, Platten, Estriche, Zementbinder) und bis auf wenige Ausnahmen auch alle Spezialgipse (Formen-, Modell-, Alpha-Halbhydrat-Gipse) seien aus REA–Gips herstellbar (UBA, 1998).
Phosphorgipse entstehen aus Phosphorsäure, die durch thermischen oder nassen Aufschluss von Rohphosphat entsteht. Der Aufschluss verläuft nach folgender Reaktion:

Ca10(PO4)6F2xCaCo3+11H2SO4+11xnH2O6H3PO4+11CaSO4xnH2O+2HF+CO2+H2
mit n= 0, ½ ,2

(NLfÖ, 1997, 24 )

Bei der Flusssäurenproduktion entsteht Calciumsulfat als Rückstand, dieses wird als Fluoranhydrit bezeichnet. Die Flusssäurenproduktion verläuft nach folgender Reaktion:

CaF2 + H2SO42HF + CaSO4        (NLfÖ, 1997, 25) 

Citronensäuregipse werden bei der Produktion von Citronensäure gebildet, dabei entstehen pro Tonne Citronensäure 1,6 bis 2,4 Tonnen Rückstandgips. Bisher gibt es kein Verfahren zur Citronensäureproduktion, das im großtechnischen Maßstab eingesetzt werden könnte, bei dem ein nennenswerter Anfall von Rückstandgips zu erwarten wäre. (NLfÖ, 1997).
Bei der Neutralisation fallen sulfathaltige Abwasser an, dabei kommt es zur Bildung von Neutralisationsgipsen. Allerdings liegen zu den dabei anfallenden Mengen keine genauen Angaben vor. Nach FLEISCHER et al. liegt die Obergrenze bei 150 Kilo Tonnen pro Jahr (NLfÖ, 1997).
Bei all diesen chemisch entstandenen Gipsen kommt man nicht umhin, sich auch Gedanken über ihre eventuell schädigende Wirkung auf den Menschen zu machen. Hierzu soll uns ein für die Firma Knauf erstelltes Gutachten helfen. So sind nach Angabe dieser gutachterlichen Stellungnahme in den untersuchten Naturgipsproben und REA–Gipsproben medizinisch relevante Dioxine und Furane sowie polycyclisch aromatische Kohlenwasserstoffe nachzuweisen. Die künstlichen radioaktiven Stoffe Cobalt- 134, Cobalt- 60 sowie Cäsum- 137 waren nicht nachweisbar. Auch die Gehalte an natürlich radioaktiven Stoffen lagen im Vergleich zu den übrigen regelmäßig verwendeten Baustoffen im untersten Bereich. (KNAUF, 2000) Dennoch waren die gesundheitsschädigenden Spurelemente Quecksilber und Selen im REA-Gips wesentlich höher als im Naturgips. Auch die Konzentration von Beryllium und Cadmium war im REA-Gips signifikant höher als im Naturgips. Die Konzentrationen der übrigen Elemente waren im Naturgips und im REA-Gips von gleicher Größenordnung oder unterschieden sich nur tendenziell. Jedoch werden die festgestellten Konzentrationen aus medizinischer Sicht als sehr niedrig eingestuft, da sie unter 1 / 300 des jeweiligen MAK-Wertes (MAK = maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert) bzw. unter 1 / 500 des jeweiligen TRK-Wertes (TRK = Technischer Richtkonzentrationswert) liegen. Somit kann laut diesem Gutachten bei der Verarbeitung von Naturgips oder REA-Gips im Produktionsbereich oder von daraus hergestellten Produkten auf der Baustelle ein gesundheitliches Risiko ausgeschlossen werden. (KNAUF, 2000)

11.4.8.2 Recycling von Gipsen aus der Bauindustrie
Die Wiederverwertung und Weiterverwertung von Gips aus Bauschutt ist bisher nur in geringen Mengen und in Pilotversuchen durchgeführt worden. Wieder- bzw. weiterverwertbar sind aus heutiger Sicht:

  • Spezialgipsprodukte
  • Gipsplatten
  • Gipswandbauplatten
  • Anhydritestriche als Zuschläge bei der Zementproduktion.
Spezialgipsprodukte können wiederverwertet oder weiterverwertet werden. Gipsplatten und Gipswandbauplatten müssen, um verwertet werden zu können, getrennt erfasst werden. Nach Aussage des Bundesverbandes der Gips- und Gipsbaupalletenindustrie, ist hier die ökonomische Rentabilität ein Problem. Ein weiteres Problem ist die Verbraucher-Akzeptanz, da die recycelten Gipsprodukte Farbverunreinigungen aufweisen. Die Verwertung von Anhydrit-Estrichen erscheint als technisch machbar.
Nach Angabe des Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie wird der Weiter- und Wiederverbrauch als mengenmäßig sehr gering und ökonomisch als nicht rentabel eingeschätzt. (Ergebnisprotokoll des Gesprächs zwischen Ökoinstitut und BV der Gips- und Gipsbauplattenindustrie am 19. März 1997).

11.4.8.3 Ersatz durch andere Baustoffe
In der unterschiedlichen Literatur werden folgende Möglichkeiten zur Einsparung von Naturgips als praktikabel angesehen. Der Ersatz von Gips in Bauplatten kann zu 100 Prozent durch Fasern geschehen. Die zu verwendenden Fasern bestehen aus Holz, Altpapier oder Stroh. Wobei Stroh-Fasern noch in der Erprobungsphase sind. Laut “Spektrum der Wissenschaft” (Mund, 1994) kann durch ein Aufschwämmverfahren der Anteil an Gips in Gipsplatten auf 40 Prozent gesenkt werden. Gips in vielen Zementen und Putzen kann durch Kalk ersetzt werden. Estrichstoffe können sogar zu 100 Prozent durch Kalk ersetzt werden. Das Recycling einer Gipskartonplatte ist ohne Probleme möglich. Es sollte aber überprüft werden, ob ein Recycling bei nicht sortenreinen Produkten auch möglich ist.

11.4.9 Pflege- und Entwicklungskonzepte für Gipssteinbrüche
Wie schon erwähnt sollte durch die Unumgänglichkeit des Abbaus von Naturgips die Folgenutzung in naturschutzfachlicher Sicht erfolgen. Hier werden nun zuerst die Maßnahmen zu Pflege- und Entwicklungskonzepten und im Anschluss die Sukzession erläutert.
Die nun folgenden Angaben beziehen sich hauptsächlich auf Ausführungen des Bayrischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen in Zusammenarbeit mit der Bayrischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege.
Um einen sehr artenreichen Steinbruch nach Beendigung des Abbaus zu erhalten, ist es wichtig schon von Anfang an ein Pflege- und Entwicklungskonzept zu verfolgen.
Dabei sollten als erstes die Leit- und Schlüsselarten, die im Gipsbruch vorherrschen sollen, bestimmt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Leitgesellschaften möglichst aus der angrenzenden Umgebung von allein einwandern können. Meist handelt es sich dann um Pflanzengesellschaften wie die Kelchsteinkraut-Mauerpfefferflur, die Pfriemengrasflur oder den Adonisröschen-Fiederzwenkenrasen.
Um solchen Pflanzengesellschaften gute Wuchsbedingungen zu schaffen, sind schon während der Neuanlage und der Betriebsphase des Steinbruches verschiedene Maßnahmen durchzuführen. So sollten vorrangig räumlich abgegrenzte Ruhezonen eingerichtet werden. Dies kann ohne weiteres geschehen, indem ganz einfach Flächen, die für den laufenden Betrieb nicht mehr notwendig sind, vollkommen aus der Betriebsnutzung heraus gelassen werden. Das heißt, sie auch nicht als Fahrwege, Abstell- oder Lagerfläche nutzt. So können sich auf diesen Flächen ungestört erste Pionierarten ansiedeln. Weiter ist zu Beginn des Betriebs und auch in der Betriebsphase darauf zu achten, dass die Substrate immer sorgfältig getrennt werden. Das heißt, es muss eine Vermischung des humosen Oberbodens mit dem Inertmaterialien vermieden werden. Es sind besonders die Ruhezonen und die angrenzenden Flächen vor Emissionen zu schützen. Dies kann durch mehrreihige Anpflanzungen geschehen. Dadurch soll die Eutrophierung von Magerstandorten und die Beeinträchtigung der Pflanzenvitalität durch Staubablagerungen verhindert werden. Desweiteren sollte der Abbaubetrieb möglichst nach Süden ausgerichtet sein, um nach Abbauende auch die Voraussetzungen (ausreichende Besonnung) zur Ansiedlung der typischen Gips-Trockenvegetation zu schaffen. So entspricht eine Bruchwand, deren wesentlichen Teile verschattet sind, nicht diesen Anforderungen. Beim Abbau von Süden nach Norden, bei dem jeweils am Nordrand des Geländes eine südexponierte Bruchwand entsteht, ist der Vorzug zu geben. Weitere Maßnahmen können auch sein:
Das Frühzeitige Abschieben der Räumfläche - möglichst im Herbst die gesamte Fläche für den Abbau im folgenden und auch mindestens 1/3 derjenigen Fläche, deren Abbau erst im zweiten Jahr geplant ist, abräumen. Damit zumindest ein Teil der Samen aus dem ersten Jahr überdauern kann. Nutznießer dieses Verfahrens sind Therophyten- bzw. Ackerwildkrautgesellschaften.
 
Abb.: 65 Ablauf der Räumungsarbeiten während des Abbaus (StMLU/ANL, 1995; 131)

Das Einbringen von Abraum - das Inertmaterial kann, sofern Flächen schon zur Verfügung stehen, direkt an der Stelle ausgebracht werden, für die eine Auffüllung der Sohle geplant ist. Dies gilt auch für die Anfüllung von Wänden der Zwischensohlen, die nicht mehr verschoben werden.
Der Erhalt von Bermen und Zwischensohlen - Sofern diese nicht für Maßnahmen zur Gestaltung der Steilwand zurückgebaut werden, sollte der horizontale Übergang von Steilwand zu Berme nicht abrupt, sondern allmählich durch eine Verschmälerung der Berme erfolgen. Die Bermen und Zwischensohlen sollten während des Abbaus so angelegt werden, dass bei Abbauende noch genügend Spielraum für Anfüllungen im natürlichen Böschungswinkel bleibt. Dies erfordert aus Gründen der Praktikabilität relativ geringe Abstände zwischen den einzelnen Sohlen (6 m) und der breiten Zwischensohlen (ca. 8 – 12 m).
 
Abb.: 66 Erhaltung der obersten Berme als Pufferzone
(StMLU/ANL, 1995; 35)

Nach dem Abbau beginnt die Stilllegungsphase. Erste Schritte in dieser Phase sind die Beseitigung von Schadstoffen und die Behandlung der Steilwände.
Bei der Behandlung der Steilwände sind die Schaffung und Strukturierung von Steilwänden aufgrund der geringen Abbautiefen nur von untergeordnetem Interesse. Wichtiger ist es die Bruchwände mit Inertmaterial anzufüllen, um die potentielle Besiedlungsfläche für die Leitgesellschaften zu vergrößern.
 
Abb.: 67 Gestaltung der Bermen (Absprengung und Anfüllung mit Inertmaterial)
(StMLU/ANL, 1995; 136)

 
Abb.: 68 Sukzessive Absprengung bzw. Anfüllung der Bermen zur Schaffung von Rohbodenstandorten (STMLU/ANL, 1995; S 136)

Bermen und Zwischensohlen. Bermen, die schmaler als 2 m sind, können der Sukzession überlassen werden, sofern nicht zu erwarten ist, dass der entstehende Strauch- und Baumaufwuchs wesentliche Teile einer offenzuhaltenden Bruchwand beschattet. Sollte es zur Anfüllung bzw. Sprengung in der Zwischensohle kommen (wobei man von einem Böschungswinkel des angefüllten bzw. abgesprengten Materials von 30° bzw. 45° ausgeht) darf die Breite der Zwischensohle nicht unter 10 m bzw. 7 m sein, um eine ausreichende Sicherheit und Standfestigkeit der Böschungen zu gewährleisten. Auffüllungen der meist stark verdichteten Sohle können für die Ansiedlung der Leitgesellschaften nötig sein. Da es zu einer Optimierung der Bodenverhältnisse durch das Aufbringen von autochtonem Inertmaterial kommt. Eine weitere Besiedlungserleichterung stellt die Mulchsaat dar. Hierfür wird Material aus Beständen der typischen Gipshügelvegetation verwendet. Um dem Erhalt der typischen Vegetation Vorrang zu geben, ist eine Einhaltung bestimmter Mahdtermine unerlässlich.
 
Abb.: 69 Gewinnung von Material zur Mulchsaat aus der Abraumfläche
(StMLU/ANL, 1995; 130)

In der Folgephase sind hauptsächlich Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in den alten Steinbruchstandorten notwendig. Dabei handelt es sich vorrangig um die Entfernung von Müll, das Einbringen zusätzlicher Gestaltungselemente sowie um die Entbuschungen der Sohle mit einer anschließenden Offenhaltungspflege in Übereinstimmung mit den auch auf primären Standorten angewendeten Maßnahmen. Dennoch sollte die Entbuschung nicht rigoros durchgeführt werden, es ist auch wichtig Gebüschgruppen zu erhalten, um einen Puffer zu landwirtschaftlichen Flächen zu schaffen. Und als letzte Maßnahme in der Pflege und Entwicklung von alten Steinbrüchen soll hier die Erhaltung von Rohbodenstandorten angeführt werden.
 
Abb.: 70 Vorgehen bei der turnusmäßigen Schaffung von Rohbodenstandorten ( a) Abtrag und b) Aufschüttung)
(StMLU/ANL, 1995; 140)

11.4.9.1 Sukzession
Ein wichtiger Gesichtspunkt für die Renaturierung von Gipssteinbrüchen ist die Sukzession, aus diesem Grund soll jetzt etwas ausführlicher auf die natürliche Wiederbesiedlung des Sekundärstandorts Steinbruch eingegangen werden. Ehe allerdings etwas zur Besiedlung dieser Sekundärstandorte gesagt wird, sollen auch die Hintergründe für die Besiedlung beleuchtet werden.
So weisen zum Beispiel die verschiedenen Abbautypen Gemeinsamkeiten bei den Einwanderungs- und Besiedlungsmechanismen, sowie den vorkommenden Pflanzengesellschaften in den frühen Sukzessionsstadien auf. Erst mit einer längeren Stilllegung des Tagebaus kommt es zu Unterschieden. Dies ist von der Differenzierung in den Standortbedingungen abhängig. So sind die Faktoren Wasserhaushalt, physikalische und chemische Beschaffenheit (Bodenreaktion und Nährstoffhaushalt) ausschlaggebend für das breite Artenspektrum innerhalb der Abbaustellen. Wichtig für die Sukzession ist auch der Eintrag von Diasporen aus der Umgebung, der für die Einwanderung von Pflanzen notwendig ist, da die Rohböden keine keimfähigen Samen enthalten. Deshalb sollte zur Unterstützung das autochtone Material wieder einbracht werden. Weitere Einflussgrößen auf die Besiedlung sind das Ausbreitungsvermögen der Pflanzen, das schon erwähnte Arteninventar der Umgebung, die Keimungsbedingungen im Gipsbruch und die Überlebensstrategien der Pflanzen.
Grundsätzlich folgt die sekundäre Wiederbesiedlung von Steinbrüchen dabei einem relativ einheitlichen Schema.
Mittels einer Initialphase, die abhängig von der Standortqualität ist, wird die Steinbruchsohle rasch mit Gesellschaften der Röhrichte (feucht), der Ruderalpflanzen (wechselfeucht bis wechseltrocken) bzw. des Felsgrases (trocken) besiedelt. Während sich die Feucht-Vegetation mittelfristig erhalten kann, entwickeln sich die übrigen Standorte zu halbruderalen Halbtrockenrasen (auf trockenem feinerdeärmeren Untergrund) und zu Frischwiesen mit einem hohen Anteil an Ruderal-Arten (auf feuchtem Substrat). Diesen Gesellschaften folgen im weiteren Sukzessionsverlauf Vorwald-Stadien der Weiden-Erlen-Gebüsche bzw. Schlehen-Weißdorn-Gebüsche mit ihren entsprechenden Saumgesellschaften und erweitern somit das Spektrum um Arten der Klimax-Gesellschaft. Die weitere Entwicklung verläuft bedingt durch den, für den Aufbau einer Baumschicht erforderlichen höheren Zeitbedarf, verlangsamt. (Schulmeister, A.-R., 1998)
Die sekundäre Sukzession auf Gipsfels bzw. Gesteinsschutt beginnt ähnlich. Der Primärbesiedelung durch Felsmoose (tragen durch Verwitterung zur Bildung von Substrat bei) folgen Felsgras-Gesellschaften, die sich auf den wenig klüftigen und feinerdearmen Standorten zu Dauergesellschaften ausbilden. Auf den feinerdreicheren Standorten hingegen entwickeln sich artenreiche Steinschutt-Gesellschaften, die durch Gesellschaften der Halbtrockenrasen abgelöst werden, zu denen thermophile Vorwald-Stadien mit ihren charakteristischen Saumgesellschaften hinzukommen und die zur Beschleunigung der Entwicklung zur Klimax-Gesellschaft beitragen.
Auf den Halden wird die sekundäre Sukzession auf der gesamten Fläche durch einjährige und mehrjährige Ruderalgesellschaften eingeleitet, welche sehr rasch von halbruderalen Halbtrockenrasen abgelöst werden. Auf den Halden-Plateaus und den süd- bis ost-exponierten Hängen der Halden setzt eine Entwicklung in Richtung Halbtrockenrasen-Strukturen ein, während an den nord- bis west-exponierten Halden-Hängen Arten der Frischwiesen begünstigt sind. Am Hangfuß der Halden beginnt schon sehr frühzeitig eine Entwicklung von vielfältigen Vorwald-Strukturen, welche wenig später auch auf die Hangbereiche der Halden übergreift. Die Sukzession in Richtung Klimax-Gesellschaft läuft hier im Vergleich zu den anderen Teilflächen etwas schneller an.
Die Steilwände entziehen sich weitestgehend einer Wiederbesiedlung durch höhere Pflanzen, lediglich auf nicht vollbesonnten Steilwandbereichen kann sich, neben Flechten und Felsmoosen eine artenarme und instabile Vegetation der Pionierpflanzen ansiedeln (Schulmeister, A.-R., 1998).

11.4.9.2 Beispiel: Steinbruch der Firma Knauf in Rottleberode (Thüringen)
Wie schon in der Einleitung erwähnt, soll nun das Abbaukonzept der Firma Knauf zum Steinbruch Rottleberode (Thüringen) vorgestellt werden.
Schon 1919 begann der Abbau der Gipslagerstätten im Südharzer Karstgebiet. Zu DDR Zeiten war der Tagebau Rottleberode der größte Standort der Region. Seit der Wende betreibt hier nun die Gipsabbaufirma Knauf den Abbau. Produziert werden Gipsbauplatten, Brandgipse, Putzgipse für den Innenbau, sowie aufbereitete Produkte aus Anhydrit für die Zementindustrie.
Der Tagebau befindet sich in Thüringen, die Verarbeitung findet im Werk in Sachsen-Anhalt statt. Die Fläche des Bergwerkfeldes hat eine Größe von 315 ha, wobei der Tagebau 1/3 davon einnimmt. Naturgips und Anhydrit werden seit 1990 nach Bergrecht abgebaut. Das heißt, der Rohstoff Gips ist als bergfrei, also unabhängig von der Oberfläche, eingestuft. Diese Rohstoffe können unabhängig vom Grundeigentum gewonnen werden. Mit dem Erwerb der Bergrechte hat die Firma Knauf zur Vermeidung von Konflikten mit Eigentümern die Flächen gleich mit erworben. Da durch den Raumordnungsplan dieses Gebiet als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung ausgewiesen ist, haben die Behörden eine gewisse Genehmigungspflicht für Abbaupläne. Über das Bergrecht ist die Firma verpflichtet, die genehmigte Fläche voll auszunutzen und zu entsteinen (Mündliche Aussage von Herr Ziebel (Geologe) und Herr Kothe (Förster) 10.01.2002).
Insgesamt wurden im Tagebau 20 Millionen Tonnen Gips abgebaut. Der Gipsvorrat des Standortes Rottleberode wird noch für ca. 30-40 Jahre reichen.
Auch für Knauf sind REA-Gipse eine Alternative zu Naturgips. Laut ihren Aussagen ist er ein wertvoller Rohstoff der auch bedenkenlos für den Innenraum eingesetzt werden kann. Von Knauf wird REA zu Bauprodukten im Verarbeitungsbetrieb Schwarze Pumpe in der Lausitz verwendet. Da nicht alle Produkte aus REA entstehen können, wird man auch weiterhin auf Naturgips zurück greifen.
Nach dem Abbau soll das Gebiet forstwirtschaftlich genutzt werden, wobei Naturschutz und Naherholung vorrangiges Ziel sind. Um einen eigenen Forstbetrieb zu begründen wurden weitere 400 ha forstliche Fläche erworben. Dieser untersteht der Aufsicht des Thüringer Forstamtes. Solange dieses Gebiet nicht bergbaulich genutzt wird, erfolgt hier eine herkömmliche Forstwirtschaft. Wobei 80 Prozent der Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung unterstehen, die restlichen 20 Prozent sind den Belangen des Naturschutzes vorbehalten.
Das Karstrelief schafft verschiedene, feuchte, schattige und trockene Flächen nebeneinander. Es wird die Entwicklung einer naturnahen Laubwaldgesellschaft angestrebt. Da für den Südharz Buchenwald-Gesellschaften charakteristisch sind, diese sich jedoch nicht für die Begrünung der Rohstandorte eignen (sind empfindlich), verwendet man für die entstehenden Vorwälder robustere Arten wie Esche, Spitz- und Bergahorn, Wildkirsche, Speierling und Bergulme. Diese Arten vertragen die veränderten Bedingungen der Standorte, wie Trockenheit auf den entstandenen schattenarmen Hängen besser. Nach ihrem Anwuchs schaffen sie schattige Bedingungen für die Buche, die sich dort nach ca. 10-30 Jahren ansiedeln kann. Die Entwicklung erfolgt durch diese Störungen sehr viel langsamer. Die zu DDR - Zeiten angelegten Fichtenwaldmonokulturen werden wieder teils zurück gebaut (da wo der Abbau wieder aufgenommen wird) und teils in naturnahe Laubwälder umgewandelt.
Bei der Renaturierung wird in erster Linie die Wiederherstellung des Landschaftsbildes angestrebt. Der Tagebau hinterlässt ein Relief, welches nach einer Ausformung dem natürlichen Relief wieder ähneln soll.
Obwohl der Orchideenbestand durch den Abbau gefährdet ist, hat man im Jahr 2000, zwei Jahre nach der Rekultivierung einer Fläche, 2 Orchideenarten gefunden. Dabei handelte sich es um eine heimische Art und um eine neue (Fuchsknabenkraut). Der Tagebau hat die Ansiedlung anderer Arten begünstigt. Die neuen offenen Flächen werden z.B. von Freiflächenpflanzen wie Deutscher Enzian und Fransenenzian bevorzugt. Auch einige Vogelarten provitieren von den neuen Standorten, der Uhu z.B. nutzt die entstandenen Steilwände. Magerrasen und Blaugrashalden werden erhalten.
Laut Firma Knauf kann sich die Karstdynamik nach dem Abbau fortsetzen, denn der Anhydrit wird nie ganz abgebaut und so kann wieder Gips entstehen. Außerdem ist der Einfluss auf den Karstwasserhaushalt zwar erheblich, aber dennoch nicht über zu bewerten.
Trotz dem doch recht umweltschonendem Abbau durch Knauf gibt es Konflikte mit dem Naturschutz. Da diese einmaligen Gipsstandorte sehr selten geworden sind und durch den Abbau ständig bedroht werden, wurde schon zu DDR-Zeiten ein Landschaftsschutzgebiet auf dem gesamten Lagergebiet in Rottleberode ausgewiesen. Deshalb ist der Naturschutz sehr um diese Flächen bemüht. 650 ha sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen und damit vorrangig gegenüber dem Gipsabbau. Neue Tagebaue aufzumachen, stößt bei den Naturschützern massiv auf Ablehnung.
Die Firma Knauf ist bemüht die Bergwerksflächen durch Aufforstung zu verkleinern. Aber nach dem Thüringer Waldrecht ist es nicht erlaubt einen Ausgleich schon vor dem Eingriff durchzuführen. Es kann erst nach der Rodung ein neuer Wald aufgeforstet werden. Daher kann das derzeitige Renaturierungspotential auf der Fläche nicht ausgeschöpft werden. Einige Flächen, die erst später abgebaut werden sollen, muss man künstlich im naturfernen Zustand halten, da sonst diese Gebiete (2-3 ha) als Sonderbiotope gelten und unter Schutz stehen.

Impressum / Datenschutz