Der Harz - Eine Landschaft stellt sich vor
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79-80
Harzmuseum, Wernigerode 1989

Naturschutzprobleme im Gipskarstgebiet des Lichtensteins

(Kreis Osterode, Bundesrepublik Deutschland)

FRIEDHART KNOLLE

Dem gesamten Südharzrand vorgelagert erstreckt sich eine unterschiedlich breite Zone von Zechsteinablagerungen. Charakteristisch sind ausgedehnte Gipsgebiete mit vielfältigen Karsterscheinungen und einer Artengarnitur zum Teil seltener, dem speziellen Standort angepaßter Pflanzen.
Hierzu zählt auch das Lichtensteingebiet westlich der Stadt Osterode, welches durch die in seinem Zentrum und im östlichen Teil gelegenen Gipssteinbrüche von Jahr zu Jahr stärker beeinträchtigt wird. Der Lichtenstein selbst, eine Burgruine mit mächtiger Ringwallanlage tragend, besteht in seinem oberen Teil aus Buntsandstein. Ihn bedeckt ein Hainsimsen-Buchenwald. Der untere Teil dieses aus dem Sösetal auf hundert Meter steil aufragenden Berges wird von Zechsteingips mit zahlreichen Dolinen gebildet, deren Dichte hier etwa doppelt so hoch ist wie im nahegelegenen Hainholz-Beierstein-Gebiet.
Die anschließenden Wälder auf Gips stellen neben dem NSG Hainholz die einzigen naturnahen Waldbestände auf diesen Böden im Raum Osterode dar. Für das Dolinengebiet am Fuße des von Buntsandstein gebildeten Bauernberges ist ein kleinräumiger Wechsel von Perlgras-Buchenwald in den Mulden und Hainsimsen-Buchenwald auf den Gipsrippen zwischen den Dolinen bezeichnend, wie er sonst auf Gips nirgends im Harzvorland zu finden ist.
Bereits vor über 10 Jahren wurden diese Ergebnisse publiziert (SCHÖNFELDER 1978) und die Forderung aufgestellt, die vom Abbau verschonten Flächen dem viel zu klein bemessenen NSG Lichtenstein anzugliedern. Die zuständigen Behörden haben bisher jedoch versagt und sich in ihren Schutzbemühungen immer nur auf die "spektakulären" Gipskarstgebiete wie Hainholz-Beierstein konzentriert.
Den Wert des Lichtensteins erhöht die Lichtensteinhöhle, eine bronzezeitliche Kulthöhle von außerordentlicher kulturhistorischer Bedeutung. Mit weiteren Objekten dieser Art ist hier durchaus zu rechnen, wenn man von den Erfahrungen ähnlicher Landschaften ausgeht (Kyffhäuser).
Aus den hier nur in aller Kürze dargestellten Gründen ergibt sich, daß das vom Abbau bisher verschonte westliche Lichtensteingebiet außergewöhnlich ist und daher von der zuständigen Bezirksregierung unter Naturschutz gestellt werden sollte. Ein Gipsabbau im erweiterten Hainholz- und Lichtensteingebiet wird als mit dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz unvereinbar angesehen; er würde national und international bedeutsame Naturobjekte zerstören.
Es darf auch nicht angehen, daß eine für den Naturschutz derart bedeutsame Fläche in einen sogenannten Kompromiß mit dem Hainholzgebiet eingebunden wird, wenn es möglich ist, auf Gipse auszuweichen, die bei der Rauchgasentschwefelung (sogenannte REA-Gipse) entstehen. Diese künstlichen Gipse sind inzwischen von einer Qualität, die derjenigen von Naturgips mindestens gleicht, und fallen in der BRD in einer Menge an, daß auf den Abbau von Naturgips (außer Spezialgips) in Kürze weitgehend verzichtet werden könnte. Ergänzend sei darauf verwiesen, daß die am Abbau interessierte Firma (Rigips) ihre Hauptverwaltung von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen verlegt, um dort REA-Gipse zu verarbeiten.
 

Schutzwürdigkeit des Lichtensteingebietes aus geowissenschaftlicher Sicht

Das genannte Areal besitzt insbesondere in geowissenschaftlicher und botanischer Hinsicht herausragende Qualitäten und erfüllt damit die Bedingungen für eine Ausweisung als NSG. Derzeit existiert nur ein verhältnismäßig kleines Schutzgebiet auf dem Zentralteil des Lichtensteins (NSG BR 36 "Lichtenstein", 15,6 ha). Die seinerzeitige Bemessung war im wesentlichen botanisch begründet. Diese Fläche ist jedoch zu klein und unwirksam, um die schutzwürdige Substanz dieser Landschaft in ihrer Vielfalt auf Dauer zu sichern und zu erhalten. Aber sie wäre akut gefährdet, käme es zu einem Abbau der umgebenden ungeschützten Geländeteile.
Die Kuppe des Lichtensteins besteht aus Buntsandstein. Dort, wo die ablaufenden weichen Wässer dieses Gestein verlassen und in die Zechsteingipse eindringen, haben sich durch deren Korrosionswirkung Erdfälle und Dolinen gebildet, die in ihrer Art und Ausbildung im Südharzkarst und auch darüber hinaus einzigartig sind. Es würde in die gesamten hydrogeologischen Verhältnisse eingegriffen, käme es zu einem solchen Randabbau.
Die Schutzargumente vermehren sich erheblich, zieht man das östlich anschließende Areal der ehemaligen Naturlandschaft "Gipskarst Lichtenstein/Hellenberg" hinzu. Insbesondere zwischen dem den Lichtenstein nach Osten abschließenden Trockental und dem bestehenden Gipssteinbruch, aber auch am Nord- und Nordosthang des Bauernberges und in den östlich an den Steinbruch anschließenden Flächen sind bevorzugt mehr oder weniger tiefe Dolinen und Erdfälle entwickelt. Hierbei tritt von flachschüsselförmigen bis hin zu tiefen Formen eine Vielfalt solcher oberflächigen Korrosionserscheinungen im Gips auf. Als besonders schutzwürdig müssen auch Karrenfelder von seltener Schönheit angesehen werden.
Insgesamt weist das Lichtensteingebiet unter anderem folgende karstgeologische Besonderheiten auf:
Erdfälle, trocken:sehr gut ausgeprägt, national bis international bedeutsam
Karrenbildung im nackten Karst:gut ausgeprägt, überregional bedeutsam
Schlotten:vorhanden, lokal bis regional bedeutsam
Abrißklüfte:gut ausgeprägt, überregional bedeutsam
Steilwände:vorhanden, lokal bis regional bedeutsam
Trockentäler ohne Erdfälle:gut ausgeprägt, überregional bedeutsam
Trockentäler mit Erdfällen:sehr gut ausgeprägt, national bis international bedeutsam

Die gesamte Landschaft ist durch gegenwärtig zwei Steinbrüche in ihrem schutzwürdigen Inventar in großen Teilen bereits verändert. Die zuletzt erteilte Abbaugenehmigung verletzt in besonders eklatanter Weise einen bis dahin noch verhältnismäßig unberührten Teil (Hellenberg), dessen Schutzwürdigkeit schon vor über einem Jahrzehnt herausgestellt wurde. Darüber hinaus ist es aus karstkundlicher Sicht außerordentlich zu bedauern, daß die vorgesehene Abbaugrenze mitten durch den Erdfall "Speckloch" geht. Dieser einzigartige Erdfall mit über 20 Meter Tiefe wurde in der Biotopkartierung der Niedersächsischen Fachbehörde für Naturschutz ausdrücklich erwähnt.
Die besonders schutzwürdigen Trockentäler (STEIN 1982) sind teilweise bereits durch Brüche bzw. Abraumdeponien verändert. Alle diese Einwirkungen schließen jedoch die NSG-Sicherung der verbliebenen Restgebiete nicht aus. Bei der Arten- und Pflanzengesellschaftsvielfalt mit naturnahen Buchenwäldern über Gips scheint es wichtig, einerseits ein Maximum an Fläche zu sichern und andererseits nach Beendigung des Gipsabbaues für die natürliche Neu- bzw. Wiederbesiedelung optimale Voraussetzungen zu schaffen. Auch in ästhetischer und landschaftlicher Hinsicht ist es sinnvoll, möglichst viel Wald, zum Teil als Kulisse, zu sichern.
Weitere Flächenfreigaben für den Gipsabbau sollten aus karstkundlicher und floristischer Sicht auf jeden Fall unterbleiben. Dem Gebiet ist bereits jetzt soviel an schutzwürdiger Substanz genommen worden, daß jeder weitere Flächenverlust untragbar ist.

Literatur
SCHÖNFELDER, P.: Vegetationsverhältnisse auf Gips im südwestlichen Harzvorland. - Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft 8, 1-110, Hannover 1978
STEIN, V.: Gipslandschaften und Gipsstein-Lagerstätten im Landkreis Osterode. - Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung Hannover, Archiv-Nr. 93567 vom 22. Dezember 1982

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