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1. Zur Domäne Hattorf gehören:
a)Die Kirchbreite im Ebbekenröderfelde, 62 Morgen Ackerland.
b)Im Wiedenröder Felde 1 Breite am Dorfe und 1 Breite in Wiedenrode, zusammen etwa 35 Morgen.
c)Die sog. Ohlandsbreite an der Weglänge am westlichen Teil des Dorfes, 61 Morgen.
d)Das Stockenbleek und der Kraatzbüh, im großen Busche belegen, 17 Morgen.
e)Von der Bruchwiese 20 Morgen Grummetwiesen und 1 Morgen 77 Ruten Herbstwiesen.
f)Die Barkwiese zwischen dem Ohberge und der Lehmkuhle, 9 Morgen.
g)Die Ohlandswiese an der Ohlandsbreite, 31 Morgen.
h)Von der Röderholzwiese 16 Morgen (sonst Wiese, jetzt (1829) meist Ackerland).
Von der Speckenbuschwiese 2 Morgen.
2.Insgesamt besaß die Domäne Hattorf vor ihrer Aufteilung 255 Morgen Ackerländereien und Wiesen. Es war alles ertragreiches und gutes Acker- und Wiesenland.
3.Auch die Domäne Herzberg war in der Hattorfer Gemarkung begütert. Sie besaß im Kleebleek, in dem Hundebüh und am Fahrenbruche 82 Morgen.
Sämtliche vorgenannten Änger und Triften sind Eigentum der Gemeinde Hattorf als solcher.
III.Was die Berechtigungen anbelangt, welche sind die Provocanten (= Kläger, Bittsteller) bisher in ihrer Feldmark gehabt und ausgeübt haben: Mit dem gesamten Vieh, welches in Hattorf gehalten wird, haben sie von je her den gesamten Umfang ihrer Feldmark, soweit darin überhaupt Hude und Weide stattfindet, das ganze Jahr hindurch behütet, mit den wenigen Beschränkungen, die sie sogleich bei den einzelnen Viehgattungen angeben werden.

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