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Hier fanden auch die Verpachtungen der Gemeindländereien und die Verpflichtungen der Hirten und der Schäfer durch Handschlag statt. Der Bauermeister und der Vogt verhängten an diesem Platze auch Strafen wegen Pfändung von Gänsen auf fremden Grundstücken, wegen Abhütens von verpachteten Wegen und wegen sonstiger kleiner Diebereien. Die Strafen mußten an Ort und Stelle in Pfennigen, Groschen und Talern bezahlt werden. Diese niedere Gerichtsbarkeit wurde noch im Jahre 1880 ausgeübt.

Eine uralte, schon im Mittelalter Stätte der Gerichtsbarkeit befand sich unmittelbar an der alten Nordhäuser Heerstraße. Nur noch der Name "Königsstuhl" erinnert daran. Dieser Königsstuhl war ein Freigericht, ein abgegrenzter, unverletzlicher Platz von etwa 16 Fuß im Quadrat. Es gehörten 16 Freirichter dazu. Hier wurde, wie später auf dem Tie, das Urteil gesprochen über: Schadenhüten, Schlägereien, Verwundungen, Abackern von Land, Steineversetzen, Scheltworten und anderen verhältnismäßig geringeren Vergehen. Von dem vormaligen Landgericht Herzberg wurde, wie Max in seinem Werk berichtet, das Gericht an einem Berge im Burgbezirk des Schlosses gehalten, nämlich auf dem heutigen Nüll. Der Flurname "das Gericht" liegt rechts der Sieber an der Landstraße Herzberg - Osterode. Dieser Platz, der heute von Linden eingefaßt ist, war die Richtstätte. Hier wurden vor 200 Jahren die beiden Raubmörder Achtermann und Lohrengel enthauptet. Sie waren aus dem Gerichtsgefängnis in Kuhhäuten zur Richtstätte geschleift. Eine ungeheure Menschenmenge hatte sich dort versammelt, um das gräßliche Schauspiel zu genießen. Mütter von epileptischen Kindern versuchten, mit Tüchern einige Blutstropfen aufzufangen. Zu den Hinrichtungen fanden sich auch viele Schäfer aus der weiteren Umgebung ein. Sie hatten lange Nägel mitgebracht, die sie ebenfalls in die Blutlache tauchten. Wenn sie mit diesen Nägeln ihre Hürden befestigten, so glaubten sie, das ihre Herde von der gefürchteten Schafräude verschont blieben.

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