Der Armenhof von Gieboldehausen

- von Josef Koch -

An der Landstraße von Northeim nach Herzberg liegt dort, wo diese bei Gieboldehausen einen Winkel bildet, auf einer seichten Anhöhe der sogenannte Armenhof, auch Hospital, Siechenhof oder Armenhaus in alten Rechnungen genannt, ein Asyl für alte oder arbeitsunfähige arme Leute. Wie alte Amtsrechnungen auswiesen, die aber bei dem großen Brande von 1850 verloren gegangen sind, ist der Armenhof eine Stiftung der Herren von Grona und Entzenberg. Ersterer war 1445 Vogt in Gieboldehausen, während letzterer 1479 Vogt in Duderstadt war. Das Jahr der Gründung ist nicht bekannt, da die Stiftungsurkunde 1694 bei dem größten Brande, der Gieboldehausen betroffen hat, verbrannt ist.

Das Hospital ist ein einstöckiges Gebäude mit fünf Zimmern, sodaß fünf Personen, meistenteils alte Frauen, dort Aufnahme finden können. Jedoch haben wir Nachricht, daß vereinzelt auch Männer angenommen wurden. So stiftete 1780 Andreas Stange 10 Rtlr. mit der Bedingung, in das Armenhaus aufgenommen zu werden, wenn eine Stelle vacant werden sollte, jedoch soll ihm die vorher angenommene Margareth Elisabet Rühter vorgehen; sollte er aber nicht erleben, daß er darauf und zur perception komme, so soll das Armenhaus ihn beerdigen lassen, der Überschuß aber gedachtem Armenhaus anheimfallen. 1785 wird Ernst Bodtmann gegen Erlegung von 10 Rtlr. angenommen. Am 28. Dezember 1815 wird Franz Jakob Dreykluft gegen Zahlung von 15 Rtlr. angenommen mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß er als Stockblinder seinen ständigen Wohnsitz im väterlichen Hause behalte und seine ihm zustehende Wohnstube bei diesem Institut der Disposition der Vorgesetzten überlasse, wohingegen diese Franz Jakob Dreykluft vom 1. Januar 1816 in die zu ziehende Nutzung und Emolumente einwiesen.

Jeder Angenommene hatte später 20 Taler an die Hospitalverwalter zu zahlen. Dafür bekamen die Insassen jährlich außer freier Wohnung und einem Gemüsegarten von einem Morgen noch 243 Mark. Auf die Festtage Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Kirchweih erhielten sie 10 Mark Fleischgeld sowie jährlich 20 Mark Holzgeld. Stirbt ein Insasse, so wird für freie Beerdigung gesorgt. Der Verwalter, aus den Mitgliedern des Kirchenvorstandes gewählt, besorgt unter Aufsicht des hiesigen Pfarrers die Verwaltung des Armenhofes.

In älteren Zeiten erhielt jeder Insasse vom hiesigen früheren Amte 8 Scheffel Korn, 2 3/5 Scheffel Malz und 1 Rtlr. 8 gute Groschen. Vom Hospitalvermögen wurde ihnen 1 Malter Holz, 3/5 Morgen Garten und 8 gute Groschen 6 2/3 Pfg. Fleischgeld zugeschossen. Sowohl die mainzische als auch die preußische Regierung ließen regelmäßig 8 Malter Korn, 2 Malter Malz und 6 Rtlr. 16 gute Groschen dem Hospital laut alter Rechnungen verabfolgen. Seit dem 1. Juni 1808 bis 1814 wurde diese Beisteuer nicht mehr geleistet. Erst unter der Herrschaft Hannovers wurde die Abgabe wieder entrichtet. Im Jahre 1840 ist diese Verpflichtung mit 3000 Mark abgelöst. Von den Zinsen des Gesamtvermögens, das 7000 Mark betrug, wurden die Insassen dann unterhalten.

GPS-Koordinaten
N 51.6156° E 10.2177°

KOCH, Josef (1958): Der Armenhof.- In: Gieboldehausen - Geschichtsbilder aus einer Fleckengemeinde, S. 71-72, Mecke-Druck, Duderstadt

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